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   BVerwG, 29.04.1997 - 5 B 150.96   

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BVerwG, 29.04.1997 - 5 B 150.96 (https://dejure.org/1997,20156)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1997 - 5 B 150.96 (https://dejure.org/1997,20156)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1997 - 5 B 150.96 (https://dejure.org/1997,20156)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Formgerechte Bezeichnung des Verstoßes des Berufungsgerichts gegen die Sachaufklärungspflicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1997 - 5 B 150.96
    Soweit - hinsichtlich der Beklagten zu 1 - ein Verfahrensfehler überhaupt behauptet ist, hätte der Kläger, um seiner Darlegungslast zu genügen, außer den von ihm benannten Beweismitteln noch angeben müssen, inwiefern sich der Vorinstanz - nach deren materiellrechtlicher Ansicht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) - eine Beweisaufnahme oder weitere Ermittlung in der vom Kläger für erforderlich gehaltenen Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - und vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - ).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1997 - 5 B 150.96
    Soweit - hinsichtlich der Beklagten zu 1 - ein Verfahrensfehler überhaupt behauptet ist, hätte der Kläger, um seiner Darlegungslast zu genügen, außer den von ihm benannten Beweismitteln noch angeben müssen, inwiefern sich der Vorinstanz - nach deren materiellrechtlicher Ansicht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) - eine Beweisaufnahme oder weitere Ermittlung in der vom Kläger für erforderlich gehaltenen Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - und vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - ).
  • BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1997 - 5 B 150.96
    Soweit - hinsichtlich der Beklagten zu 1 - ein Verfahrensfehler überhaupt behauptet ist, hätte der Kläger, um seiner Darlegungslast zu genügen, außer den von ihm benannten Beweismitteln noch angeben müssen, inwiefern sich der Vorinstanz - nach deren materiellrechtlicher Ansicht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) - eine Beweisaufnahme oder weitere Ermittlung in der vom Kläger für erforderlich gehaltenen Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - und vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - ).
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