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BVerwG, 29.04.1997 - 5 B 150.96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Formgerechte Bezeichnung des Verstoßes des Berufungsgerichts gegen die Sachaufklärungspflicht
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 04.07.1996 - 9 UE 969/95
- BVerwG, 29.04.1997 - 5 B 150.96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84
Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts
Auszug aus BVerwG, 29.04.1997 - 5 B 150.96
Soweit - hinsichtlich der Beklagten zu 1 - ein Verfahrensfehler überhaupt behauptet ist, hätte der Kläger, um seiner Darlegungslast zu genügen, außer den von ihm benannten Beweismitteln noch angeben müssen, inwiefern sich der Vorinstanz - nach deren materiellrechtlicher Ansicht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) - eine Beweisaufnahme oder weitere Ermittlung in der vom Kläger für erforderlich gehaltenen Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - und vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - ). - BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73
Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1997 - 5 B 150.96
Soweit - hinsichtlich der Beklagten zu 1 - ein Verfahrensfehler überhaupt behauptet ist, hätte der Kläger, um seiner Darlegungslast zu genügen, außer den von ihm benannten Beweismitteln noch angeben müssen, inwiefern sich der Vorinstanz - nach deren materiellrechtlicher Ansicht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) - eine Beweisaufnahme oder weitere Ermittlung in der vom Kläger für erforderlich gehaltenen Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - und vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - ). - BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen …
Auszug aus BVerwG, 29.04.1997 - 5 B 150.96
Soweit - hinsichtlich der Beklagten zu 1 - ein Verfahrensfehler überhaupt behauptet ist, hätte der Kläger, um seiner Darlegungslast zu genügen, außer den von ihm benannten Beweismitteln noch angeben müssen, inwiefern sich der Vorinstanz - nach deren materiellrechtlicher Ansicht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) - eine Beweisaufnahme oder weitere Ermittlung in der vom Kläger für erforderlich gehaltenen Richtung hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - und vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - ).